Tonmeister verschenken ihr Geld

14.06.2016

Film- und TV-Tonmeister haben Anspruch auf Urheberrechtvergütung, rufen diese aber beit der VG Bild-Kunst nur selten ab. Rückwirkende Meldungen sind möglich.


 

Nur wenigen Tonmeistern ist bekannt, dass sie Ansprüche als Urheber gegenüber der VG Bild-Kunst geltend machen können und sollten. Mit einer erfolgreichen Klage hin zu einem rechtskräftigen BGH-Urteil ließ der VDT 2007 feststellen, dass Tonmeister für ihre Film- und Fernsehmischungen urheberrechtlich anspruchsberechtigt sein können. Seitdem bildet die VG Bild-Kunst Rücklagen zur Ausschüttung an die Film- und Fernseh-Tonmeister. Nur: Diese Gelder werden von Tonmeistern gar nicht abgerufen!

 

Tonmeister sollten ihr Geld nicht länger liegen lassen
Tonmeister sollten ihr Geld nicht länger liegen lassen!

 

Kostenfrei registrieren

Um von den Ausschüttungen zu profitieren, muss man lediglich kostenfrei Mitglied in der Berufsgruppe III der VG Bild-Kunst werden:
www.bildkunst.de/service/mitglied-werden.html

Anschließend meldet man seine Filmmischungen online oder postalisch, was auch rückwirkend möglich ist. Die VG Bild-Kunst klärt deren urheberrechtliche Relevanz und zahlt dann die Urheberrechtsvergütung an den Berechtigten aus.

 

Der VDT schreibt: "Machen Sie Ihre Ansprüche gegenüber der VG Bild-Kunst geltend! Damit profitieren Sie nicht nur direkt von der Ausschüttung, sondern stärken sich und die gesamte Berufsgruppe der Tonmeister, indem Sie sich ganz klar als urheberrechtlich tätig positionieren.

Dies ist auch für Ihre Zukunft wichtig. Im Zuge der rasanten Digitalisierung werden urheberrechtliche Leistungen zunehmend pauschalisiert abgegolten. Nur wenn die Berufsgruppe der Tonmeister ihren gestalterischen Status weiter festigt, wird sie von den Auszahlungen profitieren können."

 

Jetzt mitmachen

"Der VDT strebt eine allgemeingültige Aufnahme unserer Tonmeister in die Berufsgruppe III der VG Bild-Kunst an. Dazu ist es notwendig, dass möglichst viele Tonmeister ihre Ansprüche reklamieren.

Im Zuge der zunehmenden Digitalisierung sind weitere pauschalierte Zahlungen an Urheber zu erwarten – sowohl von Verwertungsgesellschaften als auch in Form von Direktzahlungen von öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten.

Der VDT will diese Ausschüttungen für die Berufsgruppe der Tonmeister sichern und in weiteren Verfahren die urheberechtliche Stellung der Tonmeister festigen. Um dies zu gewährleisten ist es notwendig, dass bereits erreichte Anerkennungen – wie die bei der VG Bild-Kunst – von unseren Mitgliedern auch tatsächlich in Anspruch genommen werden."