Bares dank Digitaler Dividende?

04.10.2017

Beim Ausfall von Funkmikros aufgrund des Wegfalls von Frequenzen winken Ausgleichszahlungen. Aber für wen?


 

Ab 2019 können Frequenzen im Bereich zwischen 694 MHz und 790 MHz aufgrund der Digitalen Dividende II nicht mehr durch drahtlose Produktionsmittel (PMSE-Funkanwendungen) genutzt werden. Auch im Spektrum zwischen 470 MHz und 694 MHz sind wegen der Umstellung auf DVB-T2 HD vermehrt Störungen zu erwarten.

Wer drahtlose Produktionstechnik in den genannten Frequenzbereichen betreibt, sollte sich über die Möglichkeit einer Entschädigungszahlung informieren und prüfen, ob im eigenen Fall die Voraussetzungen für eine Ausgleichszahlung gegeben sind.

 

Wer nach 2012 Funkmikros gekauft hat, deren Frequenz weggefallen ist, hat unter Umständen Anspruch auf eine Ausgleichszahlung. Bei Gemeinnützigkeit bereits ab 1997.
Wer nach 2012 Funkmikros gekauft hat, deren Frequenz weggefallen ist, hat unter Umständen Anspruch auf eine Ausgleichszahlung. Bei Gemeinnützigkeit bereits ab 1997 (Foto: Sennheiser).

 

Wer wird entschädigt?

Eine Kompensationszahlung kann für Geräte beantragt werden, die im 700-MHz-Band (694 bis 790 MHz) arbeiten, auch wenn sie im Einzelfall nicht unmittelbar von Störungen betroffen sind.

Geräte, die im Bereich zwischen 470 und 694 MHz betrieben werden, sind lediglich dann meldefähig, wenn sie in ihrer Funktion durch die Umstellung der TV-Sender auf DVB-T2 HD beeinträchtigt werden.

Der Anschaffungswert muss mindestens 410 Euro betragen, und der Erwerb muss zwischen dem 01.12.2012 und dem 31.03.2015 (Unternehmen, Vereine, Privatpersonen) beziehungsweise dem 01.01.1997 und dem 31.03.2015 (gemeinnützige, mildtätige, kirchliche, staatliche, öffentlich-rechtliche Einrichtungen sowie Organisationen mit überwiegend öffentlicher Finanzierung) erfolgt sein.

Der Eigentumsnachweis ist durch einen Kaufbeleg (Rechnung) oder einen vergleichbaren Beleg wie etwa eine Schenkungsvereinbarung beizubringen. Weiterhin einzureichen ist die Frequenzzuteilung der Bundesnetzagentur, welche vor dem 31.12.2015 ausgestellt worden sein muss.

 

Online beantragen

Den Antrag auf Gewährung einer Ausgleichszahlung können Nutzer drahtloser Mikrofonanlagen ausschließlich online über ein Portal der Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen stellen. Die Höhe der Erstattung wird dort sofort ermittelt.

Hier geht es direkt zu dem Portal:

https://antrag-bvbs.bund.de/web/antrag-bav

 

 

Sennheiser-Lösungen mit großer Schaltbandbreite

 

Sennheiser Digital 6000: Laut Hersteller zukunftssicher dank großer Schaltbandbreite.
Sennheiser Digital 6000: Laut Hersteller zukunftssicher dank großer Schaltbandbreite.

 

Unter dem Versprechen "DD ready" hat Sennheiser seit geraumer Zeit Drahtlossysteme im Portfolio, die für die Herausforderungen der Digitalen Dividende gewappnet sind und bedingt durch ihre großen Schaltbandbreiten eine zukunftssichere Investition darstellen.

Ein aktuelles Beispiel ist das digital arbeitende Sennheiser Digital 6000 System, das sich um den Doppelempfänger EM 6000 gruppiert. "DD ready" ist auch der neue zweikanalige EK 6042: Der Broadcast-Einschubempfänger mit einer Schaltbandbreite von 184 MHz konfiguriert sich automatisch passend zu jedem professionellen Sennheiser-Sender und ist in Sekunden einsatzbereit – analog und digital.

 

SOS – Save Our Spectrum

Sennheiser unterstützt die Initiative "SOS – Save Our Spectrum", die sich für die Sicherung von Funkspektrum für die Kultur- und Kreativwirtschaft einsetzt. Ebenso finden Entscheider in Politik und Verwaltung, Medien sowie die Öffentlichkeit Informationen über die Bedeutung der drahtlosen Produktionsmittel und deren Bedrohung durch Frequenzvergaben an den Mobilfunk unter

www.sos-save-our-spectrum.org

 

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