Die Verbände der Veranstaltungswirtschaft - BDKV, EVVC, FAMAB, isdv, LiveKomm, VPLT - fordern zusammen mit dem Aktionsbündnis #AlarmstufeRot Anpassungen der im Konjunkturprogramm des Bundesministeriums für Finanzen geregelten Hilfen.
Das beachtliche Hilfsprogramm ist leider in keiner Weise ausreichend, um dem von den Corona-Infektionsschutzmaßnahmen besonders hart betroffenen Wirtschaftszweig der Veranstalter, Spielstättenbetreiber und Veranstaltungsdienstleister wieder auf die Beine zu helfen. Zahlreiche Unternehmen stehen nach nun bereits über sechs Monaten andauernder Veranstaltungsverbote vor dem wirtschaftlichen Aus und haben keine Perspektive für ihre berufliche Zukunft.
In einem gemeinsam erarbeiteten Maßnahmenkatalog zeigen die Verbände auf, welche Teile des staatlichen Hilfsprogramms optimiert werden müssen, sofern den betroffenen Unternehmen tatsächlich nachhaltig geholfen werden soll. Bereits die Tatsache, dass auch mehrere Wochen nach Inkrafttreten des Programms erst weniger als fünf Prozent des zur Verfügung gestellten Hilfsbudgets abgerufen wurden, mache überzeugend deutlich, dass das Programm Schwachstellen hat und die Hilfen für viele Wirtschaftsbereiche nicht passgenau sind.
Die Kernforderungen
Die Kernforderungen der Wirtschaftsverbände bestehen in der Ausweitung des Kreises der antragsberechtigten Unternehmen, der Veränderung der Programmlaufzeit, dem Wegfall der Begrenzung der Förderungshöhe, der Erweiterung des Katalogs förderfähiger Kosten, der Ausdehnung des steuerlichen Verlustrücktrags und einer Modifikation der Kreditprogramme.
Der Kreis der Unternehmen, die überhaupt von den Programmen profitieren können, ist nach Ansicht der Verbände aufgrund der starren zeitlichen und arithmetischen Eintrittsvoraussetzung deutlich zu klein. Es wird daher gefordert, diese Voraussetzungen deutlich zu flexibilisieren und den tatsächlichen Schadenszenarien anzupassen.
Die aktuellen Programme haben eine Laufzeit von nur drei Monaten. Es ist vollkommen unrealistisch, dass sich die in der Veranstaltungswirtschaft aufgrund der Infektionsschutzmaßnahmen entstandenen Einnahmeverluste und Schäden innerhalb eines so kurzen Zeitraums signifikant kompensieren ließen.
Zwar hat die Regierung bereits die Verlängerung der Programme in Aussicht gestellt. Den Unternehmen müsse allerdings durch die frühzeitige und deutliche Verlängerung der Laufzeiten unverzüglich die unbedingt notwendige Existenzsicherheit gegeben werden.
800.000 Euro sind viel zu weng
Die Inanspruchnahme sämtlicher Hilfsprogramme dürfe aufgrund der Förderrichtlinien der EU noch immer den Betrag von 800.000 Euro nicht übersteigen. Dieser Betrag sei selbst bei verhältnismäßig kleinen Unternehmen aufgrund der immensen Umsatzeinbrüche und der übermäßig langen Dauer des Schadenszeitraums nicht ausreichend. Die Bundesregierung müsse daher auf EU-Ebene darauf drängen, die – rechtlich bereits vorgesehenen – Möglichkeiten zur Aussetzung dieser Richtlinien zu erwirken.
Die Möglichkeiten für Unternehmer*innen, Hilfen zu bekommen, werden durch einen engen Katalog förderfähiger Kosten massiv beschränkt. Dem Grunde nach gleiche Aufwendungen werden an einigen Stellen ungleich behandelt (Leasing vs. Finanzierung vs. Mieten).
Hilfe für Solo-Selbständige
Da sich die Höhe der Überbrückungshilfe an der Höhe der Betriebskosten des Antragsstellers orientiert, könnten Solo-Selbständige die Hilfe nicht in Anspruch nehmen, da sie überhaupt nur in Ausnahmefällen Betriebskosten haben. Es wird daher gefordert, den Katalog der förderfähigen Kosten tiefgreifend zu überarbeiten und der realen Situation der betroffenen Unternehmer*innen anzupassen. Das System der Grundsicherung ermöglicht es nicht, dass Unternehmen erhalten bleiben oder den veränderten wirtschaftlichen Bedingungen angepasst werden.
Fünf Jahre Verlustrücktrag
Es wurde bereits die Möglichkeit geschaffen, die steuerlichen Ergebnisse des Jahres 2020 und 2019 miteinander zu verrechnen. Diese Variante der finanziellen Hilfe wird von den Verbänden insbesondere mit Blick auf das stets vorgetragene Argument des Missbrauchs sehr begrüßt. Die Verrechnung der in den Vorjahren erzielten Gewinne mit den aktuellen Verlusten ist so nur für Unternehmen interessant, die in den zurückliegenden Jahren auch erfolgreich gewirtschaftet haben. Es wird allerdings gefordert, die Möglichkeiten des Verlustrücktrags auf mindestens fünf Geschäftsjahre auszuweiten.
Sind Kredite das Richtige?
Kritik üben die Verbände auch an den aktuellen Voraussetzungen für die Beantragung von Überbrückungskrediten. Die Verbände halten es schon dem Grunde nach für fragwürdig, ob Kredite überhaupt geeignet sind, um den von den Corona-Maßnahmen betroffenen Unternehmen aus der finanziellen Krise zu helfen. Die aktuell vorliegenden Darlehensprogramme sind es aufgrund ihrer Ausgestaltung jedenfalls nur in begrenztem Umfang.
Da sich ein Ende der Veranstaltungsverbote nicht absehen lässt, müsse bereits jetzt davon ausgegangen werden, dass viele Kreditnehmer nicht imstande sein werden, aufgenommene Darlehen in den vorgesehenen Zeiträumen tilgen zu können. Durch die Kombination aus Eigenkapitalverzehr und deutlicher Erhöhung des Fremdkapitals wird mit der branchenweiten Überschuldung der Unternehmen zu rechnen sein.
Dass nicht schon längst zahlreiche Unternehmen Insolvenz angemeldet haben, ist allein der aktuellen Aussetzung der Insolvenzantragspflicht zu verdanken. Es wird daher gefordert, die Kreditlaufzeiten deutlich zu verlängern, die Kreditzinsen zu senken und die Laufzeiten mit ausreichend tilgungsfreien Zeiträumen auszustatten. Zusätzlich müssten Möglichkeiten geschaffen werden, dass durch die Kreditaufnahme das Rating der betroffenen Unternehmen nicht belastet wird.
Nachdem die Regierung bereits erste Zeichen für ihren Willen zur Optimierung des aktuellen Programms gesetzt habe, müsse nun schnell eine passgerechte Umsetzung bedarfsgerechter Rahmenbedingungen erfolgen, sofern ein völliger Zusammenbruch der Veranstaltungswirtschaft abgewendet werden soll.
Sieben Monate Berufsverbot
Die gesamte Veranstaltungsbranche steht nach einem nun schon sieben Monate andauernden faktischen Berufsverbot buchstäblich mit dem Rücken zur Wand. Die nächste Bazooka müsse daher tatsächlich eine sein – ansonsten wird die Veranstaltungswirtschaft Deutschlands vollständig und unwiederbringlich implodieren.
Die beteiligten Verbände
BDKV Bundesverband der Konzert- und Veranstaltungswirtschaft e.V.
Postfach 202364
20216 Hamburg
info@bdkv.de
www.bdkv.deBerufsverband Discjockey von 1982 e.V.
Bevenroder Str. 151
38108 Braunschweig
info@discjockey.de
www.bvd-ev.deEuropäischer Verband der Veranstaltungs-Centren e.V.
Niddastraße 74
60329 Frankfurt am Main
info@evvc.org
www.evvc.orgFAMAB Kommunikationsverband e.V.
Berliner Straße 26
33378 Rheda-Wiedenbrück
info@famab.de
www.famab.deInteressengemeinschaft der selbständigen Dienstleisterinnen in der Veranstaltungswirtschaft e.V.
Mergenthalerallee 45-47
65760 Eschborn
info@isdv.net
www.isdv.netLiveMusikKommission e.V.
Kastanienallee 9
20359 Hamburg
info@livekomm.org
www.livekomm.orgVPLT - Der Verband für Medien- und Veranstaltungstechnik e.V.
Wohlenbergstraße6
30179 Hannover
info@vplt.org
www.vplt.orgKooperation: Aktionsbündnis AlarmstufeRot
info@alarmstuferot.org
www.alarmstuferot.org
Hier finden Sie den Forderungskatalog der Verbände als PDF - zum Beispiel zur Weitergabe an "Ihren" Abgeordneten ...